Hallo zusammen! 😊
Für die aktuelle Ausgabe wollen wir uns mit dem Thema „Belästigung“ beschäftigen.
Was versteht das Gesetz unter dem Begriff der „Belästigung“?
Definition nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Belästigung - § 3 Abs. 3 AGG
„Eine Belästigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 [AGG] genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Sexuelle Belästigung - § 3 Abs. 4 AGG
„Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 [AGG], wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
In beiden Fällen kann sich jede betroffene Person an uns wenden. Hierfür bitte die E-Mail ambestenbunt@bestvd.com nutzen. Bei der Meldung eines solchen Vorfalls handelt es sich nicht um „petzen“, „schlecht reden“ oder „rummeckern“.
Was passiert, wenn ein Vorfall gemeldet wird?
Wenn ein Vorfall gemeldet wird, kann dies über die betroffene Person direkt oder auch über eine dritte Partei geschehen. Hierfür wird das Datum, der Ort und eine Beschreibung der Art des Vorfalls benötigt. Jeder eingegangene Vorfall wird anonymisiert und es greift automatisch der Datenschutz. Dies bedeutet, dass die eingegangenen Informationen ausschließlich von der bearbeitenden Person einsehbar sind. Die bearbeitende Person hat Verschwiegenheit über alle eingehenden Informationen zu wahren. Es bedarf der schriftlichen Zustimmung der betroffenen Person, damit die Daten des Vorgangs offengelegt werden dürfen.
Die gemeldeten Vorfälle werden dokumentiert, nachverfolgt und mit entsprechenden und angemessen Maßnahmen bedacht.
Was können wir euch anbieten?
In erster Linie sind wir dafür da, um euch zuzuhören. Wir bieten euch eine Anlaufstelle, an die ihr euren Fragen stellen, Sorgen und Probleme senden oder Erlebnisse melden könnt. Gemeinsam finden wir einen Weg, euch zu unterstützen, zu informieren und zu helfen mit der Situation umzugehen.
Wenn ihr Fragen oder Wünsche für den kommenden Newsletter habt, dann meldet euch unter ambestenbunt@bestvd.com
Liebe Grüße und bis zum nächsten Mal!