Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten ist. Dieses wegweisende Gesetz gewährt Personen, die als "Whistleblower" (Hinweisgeber) fungieren und auf Missstände, Gesetzesverstöße oder Regelverstöße in Unternehmen hinweisen, bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen.
Das Hauptziel dieses Gesetzes besteht darin, die Arbeitsumgebung von Hinweisgebern zu verbessern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken ohne die Furcht vor negativen Konsequenzen zu äußern. Eine bedeutende Maßnahme in diese Richtung ist die Untersagung und Bestrafung von Handlungen, die sich gegen Whistleblower richten. Dies umfasst beispielsweise das Verbot von Mobbing und Diskriminierung gegenüber diesen mutigen Informanten. Die Intention des Gesetzgebers besteht darin, sicherzustellen, dass jedes Unternehmen eine Anlaufstelle bereitstellt, an die Mitarbeitende sowie externe Dritte unangemessene Vorkommnisse melden können.
Um die gesetzlichen Vorgaben erfolgreich umzusetzen, haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese Stelle ist verantwortlich für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen sowie die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.
Mündliche Meldungen können direkt an Kay Finnlay Richters gerichtet werden unter: Tel: +49 178 / 90 91 024 Hinweise in schriftlicher Form sendet bitte an: kummerkasten@bestvd.com
Integrität und Mut sind für uns von größter Bedeutung. Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht es uns, gemeinsam eine transparente und verantwortungsvolle Unternehmenskultur zu fördern, in der Bedenken und Missstände ernst genommen und behoben werden können.
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